Hilfen nach §8a SGB VIII

Ambulante Hilfen nach §8a SGB VIII

In Familien, in denen das Kindeswohl gefährdet – oder von Gefährdung bedroht ist -, ist das Jugendamt in besonderem Maße gefordert, seinem Schutzauftrag den Kindern und Jugendlichen gegenüber nachzukommen.
Das Jugendamt nimmt unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und eventuell weiterer Fachdienste eine Gefährdungseinschätzung vor und installiert in der Folge – wenn nötig auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigten – geeignete und notwendige Hilfen.
Ambulante Hilfen kommen da zum Tragen, wo die Gefährdung so eingeschätzt wird, dass ein Verbleib der Kinder im Elternhaus bei Einsatz einer solchen Hilfe möglich ist. Auftrag ist dann, die drohende Kindeswohlgefährdung in einem klar begrenzten Zeitraum abzuwenden.

Die Arbeit folgt den mit den Jugendämtern ausgehandelten Vereinbarungen. Bei deren Fehlen greift das zur Sicherstellung eines „überprüfbaren Standards“ entwickelten Manual der Evangelischen Jugendhilfe Münsterland gGmbH. So ist ein Höchstmaß an Transparenz, Überprüfbarkeit, sowie der ständige Austausch mit dem Jugendamt sicher gestellt. Darüber hinaus ist die enge Einbindung der regional zuständigen Kinderschutzfachkraft verbindlich vorgesehen.

Hilfen nach §8a SGB VIII arbeiten die MitarbeiterInnen der Flexiblen Hilfen Lüdinghausen je nach Sachlage konzeptionell in Form von „Beratung im Zwangskontext“ oder aber als „Kontrollauftrag“.

Konzeption: Beratung im Zwangskontext

Beratung im Zwangskontext ist ein Hilfeangebot, welches zum Ziel hat, eine drohende Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Es handelt sich dabei um eine Form der Elternberatung, die nicht auf Freiwilligkeit beruht, sondern eine Voraussetzung darstellt, dass das Jugendamt den Eltern gegenüber kein gerichtliches Verfahren zum Entzug der elterlichen Sorge einleitet und die Kinder im Elternhaus verbleiben können.

Adressat*innen:
Beratung im Zwangskontext richtet sich an Eltern / Familien, bei denen das Jugendamt nach fachlicher Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine Gefährdung des Kindeswohls durch klar strukturierte und überprüfbare ambulante Arbeit mit den Eltern abgewendet werden kann.

Ziele / Inhalte:
Die Beratung zielt darauf ab, alle notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung zu installieren. Dabei orientieren sich die Inhalte der Beratung daran, was zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung notwendig ist. Das kann vom Erlernen praktischer Fähigkeiten z.B. im Bereich Haushaltsorganisation oder Hygiene, über die emotionale Versorgung der Kinder, die Entwicklungsförderung, bis hin zu gewaltfreier Konfliktbewältigung gehen.

Vorgehen:
Die Inhalte orientieren sich eng am Ergebnis der Gefährdungseinschätzung des Jugendamtes. Sie werden im Hilfeplanverfahren mit den Eltern und je nach Alter auch mit den Kindern konkret und möglichst überprüfbar festgeschrieben. Anders als in freiwilligen Beratungskontexten, unterliegt die Arbeit an den Inhalten einer besonderen Kontrolle. Darüber hinaus wird sie nach einem eigens für den Einzelfall zu entwickelnden Schema dokumentiert.

Evaluation:
Wirksamkeit und der Grad der Zielerreichung werden in kurzen Zeitabständen im Rahmen von Hilfeplangesprächen überprüft. Die Arbeit wird kontinuierlich im Fachteam beraten und von der Kinderschutzfachkraft begleitet. Der Fallverlauf wird mit Hilfe der WIMES-Dokumentation erfasst. Die Ergebnisse werden in einem Bericht festgehalten.

Dauer und zeitlicher Umfang, Kosten, Organisatorisches: Die Beratung im Zwangskontext sollte stets zeitlich begrenzt sein. Bei Bedarf und Wunsch der Eltern / Familien kann sie zum Einsatz einer regulären Sozialpädagogischen Familienhilfe führen. Die Finanzierung des Angebots erfolgt über die Fachleistungsstunde.
Konzeption: Kontrollaufträge

Konzeption: Kontrollaufträge

Kontrollaufträge werden da installiert, wo das Jugendamt im Vorfeld eine (drohende) Kindeswohlgefährdung festgestellt hat. Diese Form der Arbeit soll über konkretes Kontrollieren von Auflagen des Jugendamtes oder des Familiengerichtes in der akuten Krise zunächst praktisch die Kindeswohlgefährdung abwenden.

Adressaten:
Kontrollaufträge sind da geeignet, wo die Eltern die Notwendigkeit einer inhaltlichen Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften nicht sehen jedoch dem Jugendamt die Bereitschaft zusichern, die benannte Gefährdung aus dem Weg zu räumen. In solchen Familien kommt das Jugendamt seinem Schutzauftrag in der Weise nach, dass es die Willensäußerung der Eltern ernst nimmt, sie gleichwohl jedoch zum Wohle der Kinder engmaschig überprüft.

Ziel / Inhalte:
Ziel von Kontrollaufträgen ist es, die Gefährdung des Kindeswohles schnell und verbindlich überprüfbar abzuwenden, um den Verbleib der Kinder in der Familie zu ermöglichen.

Vorgehen:
Bei Kontrollaufträgen geht es nicht (primär) um die inhaltliche Arbeit mit den Eltern. Vielmehr ist hier die Aufgabe im Rahmen der Hilfeplanung zunächst genau mit Jugendamt und Eltern – je nach Alter auch mit den Kindern und Jugendlichen– zu ermitteln, was sichergestellt sein muss, um Gefährdung abzuwenden. Diese konkret benannten Punkte werden anhand einer Liste in angekündigten oder unangekündigten Terminen kontrolliert, dokumentiert und von den Beteiligten gegengezeichnet. Nach einer festgelegten Zeit findet eine Auswertung statt.

Evaluation:
Wirksamkeit und der Grad der Zielerreichung werden in kurzen Zeitabständen im Rahmen von Hilfeplangesprächen überprüft. Die Arbeit wird kontinuierlich im Fachteam beraten und von der Kinderschutzfachkraft begleitet. Der Fallverlauf wird mit Hilfe der WIMES-Dokumentation erfasst.

Dauer und zeitlicher Umfang, Kosten, Organisatorisches: Kontrollaufträge sind stets zeitlich begrenzt auf 8 Wochen. Bei Bedarf und Wunsch der Eltern / Familien können sie zum Einrichten einer regulären Sozialpädagogischen Familienhilfe / Hilfe führen. Ist die drohende Kindeswohlgefährdung nicht abgewendet, so geht die Hilfe zurück an das Jugendamt. Dies entscheidet, was nun der geeignete Schritt sein kann, und geht unter Umständen vor das Familiengericht.
Die Finanzierung des Angebots erfolgt über die Fachleistungsstunde.

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