Brücke Greven


Mühlenstraße 7
48268 Greven

Fon: 02571-5687875
Fax: 02571-5687876


Das Projekt „Brücke“

Das Projekt der Evangelischen Jugendhilfe Münsterland gGmbH bietet Unterstützung für Jugendliche im Strafverfahren für den Raum Greven/Reckenfeld an.

In dem  Projekt „Brücke“ werden ambulante Maßnahmen nach dem §10 JGG im Auftrag der Stadt Greven durchgeführt.

Folgende Maßnahmen werden angeboten:

  • Abnahme von Sozialstunden in Form von gemeinnütziger Arbeit/ Freizeitarbeit
  • Werkpädagogisches Arbeiten
  • Soziale Trainingskurse als gewaltpräventive Form der sozialen Einzel- und Gruppenarbeit
  • Begleitung im Rahmen einer Betreuungsweisung
  • Diversionsverfahren gem. §45 JGG
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Verkehrserziehungskurse

Diese Angebote werden durch zwei pädagogische Fachkräfte (Sozialpädagoge und Arbeitspädagoge)   abgedeckt.

Abnahme von Sozialstunden

Die Jugendhilfe im Strafverfahren des Jugendamtes Greven (§ 38 JGG Jugendgerichtshilfe) ist bemüht, in erster Linie eine ambulante Maßnahme statt einer stationären Unterbringung umzusetzen. Ambulante Maßnahmen sind die o.g. Maßnahmen.

Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Jugendlichen, des bisherigen Entwicklungsverlaufs sowie der Lebensumstände werden zum einen passgenaue Arbeiten angeboten, sowie lebenspraktische Hilfen vermittelt. Dies können Arbeiten mit Holz, Papier, Wolle und Metall sein. Diese wurden in der neu eingerichteten Werkstatt  und in den Gemeinschaftsräumen durchgeführt. Auch Bewerbungstrainings, soziale Kompetenztrainings und besondere Aktionen wie Müll sammeln in der Natur und der Stadt gehören zu den durchgeführten Programmpunkten.

Werkpädagogisches Arbeiten

Das werkpädagogische Arbeiten hat sich fest etabliert. Die Ansatzpunkte und Stärken benachteiligter Jugendlicher liegen – nicht zuletzt aufgrund oft negativer Schulkarrieren – mehr beim praktischen Tun, über das „Be-Greifen“ Lernprozesse in Gang zu setzen, gerade jene Jugendliche zu unterstützen und zu fördern, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur, ihrer sozialen Herkunft und Vorbildung zu kämpfen haben. Die Jugendlichen erfahren eine positive Resonanz auf ihr Handeln und Selbstwirksamkeit.  Die dadurch entstandene Bindung zwischen Pädagogen und dem Teilnehmer soll auf einer Gesprächsebene dazu führen, das frühere delinquente Handeln zu reflektieren und für die Zukunft Alternativen zu entwickeln.

Die Teilnehmer erhalten vor Aufnahme der Tätigkeit eine Sicherheitsunterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, um so notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Sicherheitsunterweisungen sind Bestandteil der Fürsorgepflicht gegenüber den Teilnehmern.

Soziale Kompetenztrainings

Mit dem Begriff „soziale Kompetenzen“ bezeichnen wir die Fähigkeit, soziale Beziehungen in der Familie, unter Freunden und am Arbeitsplatz angemessen zu pflegen. Dazu gehört immer das richtige Maß zwischen Geben und Nehmen, Mitgefühl und Zuhören, Anspruch und Kompromiss. Das Soziale Kompetenztraining hilft dem Teilnehmer die eigenen Verhaltensweisen zu reflektieren und neue Strategien im Miteinander sowie der Kommunikation mit anderen Menschen zu entwickeln bzw. zu verändern.

Gruppenangebote

Ein weiterer Teil der Arbeit sind unterschiedliche Gruppenangebote. Das Vermitteln bzw. weiter entwickeln sozialer Kompetenzen ist ein Bestandteil dessen. Das ziel- und lösungsorientierte Arbeiten in der Gruppe sowohl innerhalb wie auch außerhalb der Gebäudeteile sollen dazu dienen, neben individuellen Aspekten auch das „tun“ in der Gemeinschaft, wie auch  für die Gemeinschaft zu erleben.

Mit positiven Rückmeldungen als Verstärker und späterer Reflektion werden gruppendynamische Prozesse begleitet.

Beispielhaft kann hier genannt werden, dass sich Teilnehmer untereinander auf ein Projekt einigen und dieses dann gemeinschaftlich und lösungsorientiert erfüllen bzw. bewältigen sollen. Solche (neu) erworbenen Kompetenzen können von den Jugendlichen auch im Alltag genutzt werden.

Begleitung im Rahmen von Betreuungsweisungen

Das Aufnehmen einer bestimmten Problemlage und Bearbeitung dieser steht bei der Betreuungsweisung im Vordergrund. Hierfür ist eine gute und gelungene Beziehungsarbeit notwendig. Diese wird unter anderem durch das werkspädagogische Angebot hergestellt sowie über die klassischen pädagogischen Beratungs- und Begleitangebote geleistet.

Diversionsverfahren gem. §45 JGG

Das Diversionsverfahren,

  • soll eine zeitnahe Reaktion möglich machen, damit für Jugendliche noch ein Bezug zur Tat herzustellen ist.
  • soll helfen, die Stigmatisierung von jungen Menschen zu vermeiden.
  • Soll Hilfen zur Problemlösung außerhalb strafrechtlicher Sanktionen finden.
  • Soll unnötige Belastung des Beschuldigten vermeiden.
  • Soll Wege und Möglichkeiten ausbauen, damit für Jugendliche altersgemäße und dem Tatgeschehen angemessene Reaktionen ohne formelle, justizielle Verfahren erfolgen können.
  • Soll die Justiz entlasten.

Täter-Opfer-Ausgleich

Im Rahmen einer entsprechenden richterlichen Weisung, wird mit dem jungen Menschen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich gearbeitet. Grundlage hierfür ist Bereitschaft des Opfers selbst sich mit dem Täter auseinandersetzen zu wollen sowie die Bereitschaft des straffälligen jungen Menschen sich in dieser Form mit der Bewältigung seiner Tat auseinander zu setzen. Grundlage für die Erarbeitung des Ausgleichs sind einzel-und gemeinsame Gespräche, Schadenersatz oder das Opfer um Entschuldigung zu bitten.

Projektbeispiele


Team

Frank Höffer – Arbeitspädagoge & Tischler – CT Trainer | Mobil: 0170-9273958 – Festnetz: 02571-5687875

Uwe Ganer – Sozialpädagoge – AAT/CT Trainer | Mobil: 0151-67328546 – Festnetz: 02571-5687875



Zukunft gelingt gemeinsam