KompetenzZentrum Pflegefamilie – Betreuungsformen

Pflege- und Betreuungsformen im Jugendamtsbezirk Kreis Steinfurt

Pflegefamilien (KJHG, SGB VIII, §33,1)

Pflegefamilien sind eine bewährte Hilfeform für meist junge Kinder, deren Entwicklung bislang kaum schwerwiegenden und nachhaltigen Störungen ausgesetzt war und die sich voraussichtlich noch einmal umfassend auf die Integration in eine neue Familie einlassen können.

Pflegestellen – Sonderpflege (KJHG, SGB VIII, §33,2)

Sie bieten Kindern ein Zuhause, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihrer schwierigen Entwicklungsbedingungen besonders erfahrene Bezugspersonen benötigen.

Die Pflegeeltern möchten und wollen das Kind in ihrer Familie fördern und bringen sich mit ihrer pädagogischen oder pflegerischen Vorerfahrung ein. Um den besonderen Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden, nehmen die Pflegepersonen gezielte Fachberatung in Anspruch.

Professionelle Erziehungsstelle (KJHG, SGB VIII, §33,2)

Die Pflegestelle ist ein Lebensort für Kinder, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihrer belasteten Biographie erfahrene Bezugspersonen benötigen. Bewerber*innen brauchen keine pädagogische Berufsausbildung. Die Professionelle Erziehungsstelle nimmt Kinder auf, die tief greifende emotionale Verletzungen erlitten haben und ein besonderes Verständnis für ihr auffälliges Verhalten brauchen.

Die neue Familie bietet dem Kind Raum, um sich erneut auf Beziehungen und Bindungen einzulassen. Die Pflegeeltern nehmen gezielt Fachberatung und Schulungen in Anspruch, um dem angenommenen Kind gerecht zu werden. Diese Betreuungsformen richten ausschließlich an interessierte Familien, die im Kreis Steinfurt leben.

Gastfamilie – Kreis Steinfurt (KJHG, SGB VIII, §33,2)

Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen ihr bisheriges Lebensumfeld verlassen müssen oder wollen. Zu diesen Gründen gehören u.a. Vernachlässigung, Verwahrlosungstendenzen, Ängste und Probleme in sozialen Beziehungen, seelische Störungen. Viele dieser jungen Menschen sind einmal oder mehrmals in die Kinde- und Jugendpsychiatrie eingewiesen worden oder haben andere Formen der Hilfe zur Erziehung erhalten.

Die Familie/Lebensgemeinschaft/Einzelperson nimmt den jungen Menschen als „Gast“ auf. Sie bietet einen Rahmen, in dem der Jugendliche sich stabilisieren, emotional nachreifen und Beziehungen eingehen kann. Die „Gastfamilie“ bietet dem jungen Menschen die Möglichkeit Normalität zu erfahren und mit der notwendigen Nähe bzw. Distanz im alltäglichen Umgang miteinander „verschüttete“ Ressourcen zu aktivieren.

Zukunft gelingt gemeinsam