Intervention
Ich bin Judith Milbradt und bin in Funktion der Fachkraft für Intervention bei sexualisierter Gewalt und anderen Gewaltformen innerhalb des Trägers zuständig. Gewalt ist sehr vielfältig und kann zwischen allen Personengruppen im Träger, d.h. zwischen Schutzbefohlenen, zwischen Mitarbeitenden und Schutzbefohlenen oder auch unter Mitarbeitenden, stattfinden.
Wenn es zu Gewalt oder Vorwürfen von Gewalt, von Mitarbeitenden gegen Schutzbefohlene kommt, muss immer die Interventionsfachkraft hinzugezogen werden.
Im Fall von Gewalt, die sich gegen Mitarbeitende richtet ist es möglich die Interventionsfachkraft hinzuzuziehen oder andere Unterstützungsmöglichkeiten des Trägers in Anspruch zu nehmen (z.B. Pädagogische Leitung, Fachbereichs- oder Regionalleitung, Mitarbeitendenvertretung, Psychologischer Dienst o.a.)
Kommt es zu Gewalt oder einem Verdacht von Gewalt unter Schutzbefohlenen ist eine Beratung möglich. Sollte ein Vorfall in der Einschätzung jedoch eine erhebliche Tragweite aufweisen und pädagogische Maßnahmen nicht mehr ausreichend erscheinen, muss die Interventionsfachkraft hinzugezogen werden.
Im Fall von Gewalt ist es meine Aufgabe, darauf zu achten, dass alle Schritte der Intervention in einem dafür festgelegten Verfahren eingehalten und beachtet werden. Hierzu gibt es im Gewaltschutzkonzept der Evangelischen Jugendhilfe Münsterland einen Interventionsleitfaden, der für alle Akteure bindend ist. Der Schutz und die Interessen aller Beteiligten sollen dadurch berücksichtigt werden.
Im Besonderen geht es in meiner Funktion darum, den Betroffenenschutz zu gewährleisten, darauf zu achten, dass die Dokumentationsprozesse eingehalten und zeitliche Faktoren berücksichtigt werden.
Mobil: 0160-98030063