Aufnahmealter: zwischen 0 und 18 Jahren
Platzzahl: 8 und 2 Notplätze
Mitarbeiter*innen: 5,5
Betreuungszeiten: 24 Stunden, 7 Tage die Woche pädagogische Präsenz
Gesetzliche Grundlage: § 42 KJHG
Finanzierung:
Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer aktuellen Notlage ihr Lebensfeld verlassen müssen und kurzfristige Hilfe und eine Unterkunft benötigen.
Wer Hilfe braucht, kann sich zu jeder Tages- und Nachtzeit an die Kinder- und Jugendschutzstelle wenden!
An 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr!
Region: Hörstel