Sozial betreutes Wohnen

Kreis Borken

Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen Rhede

Aufnahmealter: ab 16 Jahre
Platzzahl: 3 Plätze
Mitarbeiter*innen: 2 pädagogische Fachkräfte
Gesetzliche Grundlage: § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform;
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Finanzierung: Leistungsentgelt (stationäre Unterbringung), Fachleistungsstunde (im ambulanten Rahmen)

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Kreis Steinfurt

Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen Steinfurt

Aufnahmealter: ab 16 Jahre
Mitarbeiter*innen: 7 pädagogische Fachkräfte
Gesetzliche Grundlage:
§ 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 53 SGB XII Eingliederungshilfe
§ 67 SGB XII Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Finanzierung: Leistungsentgelt (stationäre Unterbringung), Fachleistungsstunde (im ambulanten Rahmen)

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Mobile Betreuung Hörstel

Aufnahmealter: ab 16 Jahren
Platzzahl: Wohnplätze am Haus, variable Platzzahl in Außenwohnungen
Mitarbeiter*innen: 3 pädagogische Fachkräfte
Betreuungszeiten: Je nach Vereinbarung
Gesetzliche Grundlage: §§ 19, 31, 35 , 35a, 41 SGB VIII; §§ 67, 53 SGB XII
Finanzierung: Gestaffelt nach Betreuungsintensität, Stufenpflegesätze

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Mobile Betreuung Rheine

Aufnahmealter: ab 16 Jahren
Platzzahl: stationäre Plätze im Haus, weitere Plätze flexibel
Mitarbeiter*innen: 5 pädagogische Mitarbeiter*innen
Gesetzliche Grundlage: SGB VIII: §§ 19, 34, 35a, 41; SGB XII: §§ 67 – 69
Finanzierung: Leistungsentgelt / Fachleistungsstunden

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Mobile Betreuung Ibbenbüren

Aufnahmealter: 16 – 27 Jahre
Platzzahl: 6 Plätze im Haus, variable Platzzahl in Wohnungen
Mitarbeiter*innen: 5 pädagogische Fachkräfte
Betreuungszeiten: individuell und an dem Einzelfall ausgerichtet
Finanzierung: Vereinbartes Leistungsentgelt, Fachleistungsstunden

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Verselbstständigungshilfen Lengerich

Aufnahmealter:16-27 Jahre
Platzzahl: 4 Wohnplätze im Haus, 1 Notzimmer, variable Platzzahl in Außenwohnungen
Gesetzliche Grundlage: § 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35a SGB VIII Drohende/seelische Behinderung von Kindern und Jugendlichen
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 67 SGB XII Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten – bei Menschen mit psychischer Erkrankung sollten die sozialen Schwierigkeiten im Vordergrund liegen
Finanzierung: Vereinbartes Leistungsentgelt, Fachleistungsstunden

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