KompetenzZentrum Pflegefamilie – Leistungen

Information und Klärung

Bewerber*innen sollen vor der Aufnahme eines Kindes gut informiert und vorbereitet sein. Wer sich eingehender damit beschäftigen will, ein Kind oder einen Jugendlichen aufzunehmen, erhält umfangreiche Informationen zu den Angeboten und Betreuungsformen. Klärende Gespräche und vertiefende Interviews sind weitere Bausteine eines Prozesses, an dessen Ende die Entscheidung steht, ob es zur Vermittlung eines Kindes kommen kann.

Schulung der Bewerber

Die Bewerber*innen nehmen verpflichtend an einer Schulung teil. Sie findet an 6 Abenden statt. Themen sind eigene Motivation, bindungstheoretische Grundlagen, pädagogischer Umgang mit traumatisierten Kindern, Integration, das Kind zwischen zwei Familien, rechtliche Grundlagen u.a.m.

Beratung und Begleitung von Anfang an

Die Aufnahme eines Kindes in ihre Familie, und eine damit verbundene längere Anbahnungsphase, wird intensiv begleitet.

Unsere Pflegefamilien werden dauerhaft und regelmäßig in unterschiedlichem Umfang nach Bedarf beraten. Sie erhalten Unterstützung und Begleitung in schwierigen Situationen und Krisen.

Elternarbeitskreis

In regelmäßigen Abständen finden am Abend Elternarbeitskreise statt, die der Entlastung im gemeinsamen Gespräch dienen, Erfahrungsaustausch und neue Anregungen bieten.

Pflegekindergruppe

Wir bieten Pflegekindergruppen an – jeweils für Jungen und Mädchen, die sich mindestens monatlich treffen.

Fortbildung

Wir informieren über verschiedene Fortbildungsangebote und bieten verbindliche Schulungsveranstaltungen an.

Finanzielles – nichts ist umsonst!

Die Erziehung von Pflegekindern ist ein gesellschaftlicher Auftrag der nicht entlohnt, wohl aber finanziell unterstützt wird. Das Jugendamt leistet einen angemessenen Betrag zu den Unterhaltskosten des Kindes und einen Anerkennungsbeitrag für den Erziehungsaufwand, dessen Höhe von der Pflegeform abhängig ist.

Besondere Aufwendungen wie Einrichtung, Schulbeginn, Ferienfreizeit, herausragende Feste etc., werden auf Antrag besonders bezuschusst. Bezüglich der Freibeträge und Versicherungen zählt das Pflegekind wie ein leibliches Kind.

Zukunft gelingt gemeinsam