Aufnahmealter: 16 – 27 Jahre
Platzzahl: 6 Plätze im Haus, variable Platzzahl in Wohnungen
Mitarbeiter*innen: 6 pädagogische Fachkräfte
Betreuungszeiten: individuell und an dem Einzelfall ausgerichtet
Finanzierung: Vereinbartes Leistungsentgelt, Fachleistungsstunden
§ 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
§ 67 SGB XII Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten – bei Menschen mit psychischer Erkrankung sollten die sozialen Schwierigkeiten im Vordergrund liegen
§ 27Abs.2 Hilfe zur Erziehung
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe (Nachbetreuung)
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige ( Nachbetreuung)
§ 67 SBG XII Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten – bei Menschen mit psychischer Erkrankung sollten die sozialen Schwierigkeiten im Vordergrund liegen
§ 113 SGB IX ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen für behinderte Menschen
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von
16 – 27 Jahren , die
Das zentral gelegene Haupthaus bietet Platz für sechs Jugendliche aufgeteilt in drei Apartments/Wohngemeinschaften, die noch eine engere und intensivere Begleitung bedürfen. Hier erfolgt eine Anamnese zur Feststellung des Hilfebedarfs und der Entwicklung eines individuellen Hilfesettings.
Die Büroräume der sozialpädagogischen Fachkräfte befinden sich im Haupthaus. Nach der engen Begleitung im Haupthaus erfolgt eine Betreuung in einer Einzelwohnung, welche durch die Ev. Jugendhilfe Münsterland gGbmH im nahen Umfeld des Haupthauses angemietet wird.
Abschließend erfolgt eine ambulante Nachbetreuung unter Beibehaltung der Bezugsbetreuer. Die Betreuung der Jugendlichen erfolgt in der Regel durch zwei Betreuer*innen in paritätischer Besetzung.
Junge Mütter oder Väter, die
Je nach Hilfebedarf bieten wir in unserem zentral gelegenen Haupthaus Apartments für junge Mütter oder Väter und ihren Kindern, die noch eine engere Begleitung benötigen.
Hier erfolgt eine Anamnese zur Feststellung des Hilfebedarfs und der Entwicklung eines individuellen Hilfesettings.
Die Büroräume der sozialpädagogischen Fachkräfte befinden sich ebenfalls im Haupthaus. Die weitere Betreuung erfolgt dann in geeigneten Außenwohnungen, welche durch die Ev. Jugendhilfe Münsterland gGmbH im nahen Umfeld Haupthauses angemietet werden.
Abschließend erfolgt eine ambulante Nachbetreuung unter Beibehaltung der Bezugsbetreuer. Die Betreuung der Familie erfolgt in der Regel durch zwei Betreuer in paritätischer Besetzung.
gem. SGB VIII Kinder und Jugendschutzgesetz
gem. SGB XII § 67 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
gem. SGB IX § 113 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Die ambulante Betreuung findet als aufsuchende Betreuung in den Wohnungen des jungen Erwachsenen statt.
Als Voraussetzung ist hier der Wunsch des jungen Erwachsenen nach sozialer Eingliederung und ein Mindestmaß an selbständiger Lebensführung zu nennen. Des Weiteren sind eine telefonische Erreichbarkeit und eine ausreichende Absprachefähigkeit für die Zusammenarbeit als wichtig anzusehen. Die Bereitschaft sich aktiv in die Gestaltung des Hilfeverlaufs einzubringen sollte gegeben sein.
Die Betreuung der Jugendlichen, jungen Erwachsenen oder Familien erfolgt in der Regel durch zwei Betreuer*innen in paritätischer Besetzung.
Ralf Wiedkamp (Leitung) | Diplompädagoge | Mobil: 0160-94810181
Marina Barz | Sozialpädagogin B.A. | Mobil: 0160-94473131
Reinhard Kloppenborg | Diplomsozialarbeiter | Mobil: 0175-2643700
Michael Lutterbey | Sozialpädagoge B.A. | Mobil: 0160-7197331
Theresa Möllenkamp | Sozialarbeiterin B.A. | Mobil: 0151-42414187
Frank Schröer | Erzieher | Mobil: 0160-3356564
AAT/CTrainer*in
Fachkraft Sozialpädagogische Diagnostik
Klinische Pädagog*in
Kinderschutzfachkräfte
MarteMeo Practioner
Region: Ibbenbüren
Angebot: Mutter-/Vater-Kind-Betreuung