Förderverein Jugend mit Zukunft

Was will der Förderverein Jugend mit Zukunft e. V.?

  • Um die oftmals notwendige zusätzliche Förderung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen und individuellen Situationen zu ermöglichen, stehen dem Kostenträger der jeweiligen Jugendhilfemaßnahmen und der Ev. Jugendhilfe nicht immer ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung.
  • Der Verein hat sich das Ziel gesetzt, sozial und individuell benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des Erziehungsauftrages der Evangelischen Jugendhilfe Münsterland gGmbH zu fördern.
  • Der Förderverein unterstützt unbürokratisch Integrationsprojekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, innovative, kreative, musische, sportliche, erlebnispädagogische und berufspädagogische Maßnahmen der einzelnen Projekte der Ev. Jugendhilfe.
  • Die pädagogische Arbeit mit den durch die Ev. Jugendhilfe Münsterland gGmbH betreuten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird durch die Aufarbeitung der vorhandenen Problematiken, vor allem aber über die Wiederentdeckung und Stärkung der bei allen zu Betreuenden vorhandenen oder wiederzufindenden Ressourcen und Stärken vorangetrieben.
  • Dem Verein ist es wichtig, die Unterstützung zur Förderung von Klient*innen und Projekten als Hilfe zur Selbsthilfe und Anschub zur Weiterentwicklung zu gewähren.

Wer ist Mitglied beim Förderverein Jugend mit Zukunft?

  • Mitglieder sind etwa 35 aktive und ehemalige (Leitungs-) Personen der Evangelischen Jugendhilfe sowie Privatpersonen
  • 1. Vorsitzender: Rainer Vriesen, Paulinenstraße 21, 48565 Steinfurt, 02551 3546, vriesen@ev-jugendhilfe.de
  • 2. Vorsitzender: Wolfgang Puhe, Pastor-Dannenmann-Weg 29, 02551 82692, mail@awpuhe.de
  • Kassiererin: Sabine Eckmann, Liedekerker Straße 66, 48565 Steinfurt, 015735500151, sabinesenden@gmail.com

Im Bewilligungszeitraum 2019 konnte der Förderverein unter anderem in folgenden Bereichen unterstützend wirken:

  • Der Förderverein übernahm die Kosten für eine Vollnarkose bei einer Zahn-OP für eine junge Frau, da die Krankenkasse die Kosten für die Vollnarkose nicht übernehmen wollte. obwohl die junge Frau, massive Ängste vor der OP hatte.
  • Auch in diesem Jahr unterstütze der Förderverein den Erwerb eines Führerscheines für einen jungen Mann aus einer WG der Ev. Jugendhilfe durch die Gewährung eines Zuschusses und eines inzwischen zurückbezahlten Darlehens.
  • Die Durchführung einer Reittherapie für ein Mädchen aus einer WG der Ev. Jugendhilfe konnte durch die zur Verfügung gestellten Mittel des Fördervereins fortgesetzt werden.
  • Um gegen einen negativen Asylbescheid klagen zu können, forderte der unterstützende Rechtsanwalt eines geflüchteten jungen Mannes einen Vorschuss auf die Prozesskosten, da die Prozesskostenhilfe erst nach Abschluss des Verfahrens gewährt wurde. Auch dieser Vorschusswurde inzwischen an den Förderverein zurückgezahlt

Förderbeispiele aus der Vergangenheit

  • In Kooperation mit dem KulturForumSteinfurt und weiteren Dozierenden ermöglichte der Förderverein mit Hilfe einer Spende des Rotary Clubs kontinuierliche Sprachkurse für Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete (UMF) aus dem Clearinghaus Ochtrup und weiteren in verschiedenen Wohngruppen der Region Steinfurt lebenden Geflüchteten.
  • Ein Fahrradkurs (Schrauben, Fahren und Sprechen üben rund um das Fahrrad) mit den Bewohner*innen des Clearinghauses Ochtrup), durchgeführt von einem Zweirad-mechaniker, konnte finanziell unterstützt werden.
  • Der Förderverein ermöglichte die Anschaffung zweier Mountainbikes um den Pool der Mountainbikes in der Region Steinfurt zu vergrößern.
  • Einigen UMF konnten Zuschüsse für Prozesse am Verwaltungsgericht gegen ihren negativen Asylbescheid gewährt werden.
  • Bei einer Jugendlichen musste eine Operation durchgeführt werden, trotz einer Traumatisierung und massiven Belastung der jungen Frau übernahm die zuständige Krankenkasse nicht die Kosten für eine Vollnarkose, hier konnte der Förderverein einspringen.
  • Anfragen über Teilbezuschussungen von Führerscheinen konnten ebenso bewilligt werden, wie Unterstützungen beim Erwerb von Angelscheinen.
  • Die Reittherapie für einen Jugendlichen aus der Intensivwohngruppe Metelen konnte durch die Bezuschussung des Fördervereins fortgeführt werden. Einer Bewohnerin aus der Wohngruppe Levana konnte eine Lernförderung in den Fächern Mathe und Englisch ermöglicht werden.
  • Einem jugendlichen Teilnehmer einer freiwilligen Maßnahme in der Möbelbörse wurde ein Fahrtkostenzuschuss für seine Anfahrt aus Ochtrup gewährt. Als Asylbewerber hat er den Status einer „Duldung“ und hat keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten.
  • Eine junge Erwachsene, die durch das Verselbständigungstraining betreut wird, konnte bei der Ersatzbeschaffung für ihre durch einen technischen Defekt ausgebrannte Küche unterstützt werden.
  • Die Kosten für die Teilnahme zweier Jungen aus der Intensivwohngruppe Metelen an einem Breakdance Kurs der Musikschule Steinfurt wurden anteilig übernommen.
  • Der Förderverein übernimmt die Bürgschaft für die Kosten der Kieferregulierungs-behandlung für eine Bewohnerin der WG Nordwalde. Der behandelnde Zahnarzt verzichtet auf Grund der fehlenden Kostenerstattung durch den LWL auf einen großen Teil seines Honorars, wollte aber für einen Teil der entstehenden Kosten eine Bürgschaft für den Fall, dass die Patientin die Behandlung von sich aus abbricht.
  • Der Förderverein beteiligte sich an den Kosten zur Durchführung einer Schulfahrt mit der Josefschule Wettringen für drei Bewohner aus der Intensivwohngruppe Metelen.
  • Der Förderverein unterstützte eine von den Philippinen stammende Frau, die als alleinerziehende Mutter dreier Kinder Transferleistungen erhielt, mit einem Zuschuss, um zur Beerdigung ihres Angehörigen reisen zu können.
  • Da die zuständige gesetzliche Krankenkasse eine chirotherapeutische Behandlung eines an einem Kiss-Syndrom (kopfgelenkinduzierte Symmetriestörung) leidenden Säuglings nicht übernehmen konnte, wurde der Betrag vom Förderverein übernommen.

Wer kann Mittel beim Förderverein Jugend mit Zukunft beantragen und erhalten?

Eine Voraussetzung um satzungsgemäß Mittel vom Förderverein zu beantragen und zu erhalten, ist die Mitgliedschaft eines Mitarbeiters des beantragenden Projektes im Förderverein.

Wie finanziert sich der Förderverein Jugend mit Zukunft?

Der Förderverein finanziert sich über Mitgliedsbeiträge, Spenden von Geldinstituten, Bußgelder von Gerichten, Einnahmen und Erlöse der Fußballturniere der Ev. Jugendhilfe Münsterland.

Was benötigt der Förderverein Jugend mit Zukunft ?

Ihre Mitgliedschaft und/oder Ihre Spende!

Mit einem Jahresbeitrag von 12,00 € oder auch mehr kann man Mitglied werden!

Ihre Spende geht an das Konto mit der IBAN DE53403510600072000839


Zukunft gelingt gemeinsam