Aufnahmealter: 12 bis 17 (ggf. auch ab 10 Jahren)
Platzzahl: 8 Plätze
Mitarbeiter*innen: 7 pädagogische Fachkräfte
Betreuungszeiten: ständige pädagogische Präsenz
Gesetzliche Grundlage: §§ 27, 34, 35a, 36 SBG VIII
Finanzierung: Vereinbartes Leistungsentgelt
Eine vertrauensvolle, wertschätzende und authentische Zusammenarbeit ist das Fundament unserer pädagogischen Arbeit. Verständlich, vorurteilsfrei und ehrlich. Ganz nach dem Motto:
Jenseits von richtig und falsch gibt es einen Ort.
Dort treffen wir uns. (Rumi)
Das Ziel der Klärungsmaßnahme besteht darin, über einen befristeten Zeitraum einen Lebensmittelpunkt für Kinder und Jugendliche vorzuhalten, in dem mit allen Beteiligten eine Klärung der aktuellen Lebenslage erarbeitet wird.
Das bedeutet zu verstehen warum das Miteinander schwierig geworden ist, was notwendig sein wird, um wieder konfliktfrei miteinander leben zu können oder einen angemessenen und passenden Lebensort außerhalb der Familie zu finden. Dies dauert i.d.R. 8-12 Monate. Für einen erfolgreichen Klärungsprozess wird die Mitwirkung von allen Beteiligten benötigt. Es ist wichtig, dass alle Jugendlichen ihre Heimatschule besuchen oder ihre Hobbies weiterhin ausüben können.
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Je nach Entwicklungs- und Reifegrad können auch Kinder ab 10 Jahren aufgenommen werden. Dies wird im Vorfeld individuell geprüft.
Bezugsbetreuer*innen koordinieren den Hilfeverlauf, bieten Gespräche und Begleitung bei Terminen an und unterstützen die Jugendlichen im Alltag.
Im Rahmen der Familienarbeit werden die Eltern zu Hause aufgesucht und beraten.
Die Mitarbeiterinnen aus dem psychologischen Dienst führen Gespräche mit den Jugendlichen, werten Diagnostikfragebögen aus (Sichtweisen aus unterschiedlichen Perspektiven – Eltern, Schule, Gruppe) und führen eine Leistungserfassung durch.
Alle Beobachtungen, Gespräche, Erfahrungen aus dem Gruppenalltag, Auswertungen der Fragebögen sowie die IQ Ergebnisse sind wichtige Bausteine, um ein umfangreiches Verständnis für die Lebenssituation aller Beteiligten zu erhalten und ihre Stärken sowie einen möglichen Unterstützungsbedarf aufzuzeigen.
Alle Ergebnisse fließen in eine Gesamtauswertung und münden in einen abschließenden Diagnostikbericht.
Nach einigen Monaten werden in einem gemeinsamen Hilfeplangespräch, auf der Grundlage der ersten Klärungsergebnisse, der bisherige Verlauf der Maßnahme überprüft und ggf. die Zielvereinbarung angepasst.
Das Ergebnis des Klärungsprozesses kann sowohl eine Reintegrationsprüfung (Rückkehr nach Hause mit entsprechenden weiterführenden Hilfen) oder auch eine Fremdunterbringung (neues Lebensumfeld) bedeuten.
In der verbleibenden Zeit der Maßnahme werden die ersten konkreten Schritte zur Umsetzung der Perspektive eingeleitet. Ist die Perspektive eine Fremdunterbringung, wird gemeinsam mit allen Beteiligten nach einer geeigneten Wohnform gesucht und ein Umzug eingeleitet.
Region: Hörstel
Angebot: Diagnose- & Klärungsgruppen