Eine ombudschaftliche Beratung können Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und deren Familien in Anspruch nehmen, die Leistungen der Jugendhilfe (gemäß § 2 SGB VIII) beziehen oder beanspruchen möchten und sich vom Jugendamt oder Trägern nicht ausreichend beraten, beteiligt oder beschieden fühlen.
Nähere Informationen unter: www.ombudsstelle-datteln.de
