Dieses Angebot richtet sich an Eltern, die ihrem Kind den Umgang mit beiden Elternteilen ermöglichen möchten, dies aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht ohne fremde Unterstützung bewerkstelligen können. Eltern, die auf richterliche Anordnung den Kontakt zum Kind herstellen oder ermöglichen sollen, oder bei denen geprüft werden soll, ob ein Umgang dem Kindeswohl entspricht können ebenfalls begleitete Umgangskontakte in Anspruch nehmen.
Die Ziele des begleiteten Umgangs werden im Hilfeplangespräch mit beiden Eltern besprochen und vereinbart. Dabei ist das Wohl des Kindes entscheidend zu berücksichtigen. Die Ausgestaltung der Umgangskontakte richtet sich nach den Wünschen und Möglichkeiten des Kindes und der Eltern. Nach Abschluss jedes begleiteten Treffens findet ein Reflexionsgespräch statt.
Dauer und Umfang des begleiteten Umgangs richten sich individuell nach dem Bedarf und den Zielen der Familie und werden im Hilfeplangespräch vereinbart.