Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Jugendhilfemaßnahme nach § 30 SGB VIII und soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.

Zielgruppe

Zur Zielgruppe der Hilfemaßnahme gehören Kinder / Jugendliche und deren Eltern, Stiefeltern, bzw. Personensorgeberechtigten, wobei das Kind / der Jugendliche im
Fokus der Maßnahme steht.

Die Maßnahme richtet sich an Kinder/Jugendliche die zum Beispiel…

  • Konflikte mit den Eltern haben und Unterstützung benötigen,
  • Probleme in der Schule / am Arbeitsplatz haben,
  • Schwierigkeiten haben Kontakte zu Gleichaltrigen aufzubauen,
  • Verhaltensauffälligkeiten zeigen,
  • zu Alkohol- und Drogenkonsum greifen,
  • Unterstützung bei der Verselbständigung benötigen.

Die Maßnahme richtet sich an Eltern, die…

  • sich Sorgen um das Wohl des Kindes machen,
  • Schwierigkeiten haben an das Kind „heran zu kommen“,
  • Konflikte mit dem Kind/Jugendlichen haben und sich Unterstützung wünschen.

Aufgaben und Methoden des Erziehungsbeistandes

Der Erziehungsbeistand soll das Kind / den Jugendlichen in der Persönlichkeitsentwicklung begleiten und unterstützen. Für eine gute Zusammenarbeit ist es zunächst wichtig, dass eine tragfähige Bindung zwischen dem Kind/Jugendlichen und dem Erziehungsbeistand aufgebaut wird.

Neben Gesprächen mit dem Kind/Jugendlichen hat der Erziehungsbeistand die Möglichkeit, erlebnispädagogische Elemente in seine Arbeit mit einzubeziehen. Falls erforderlich arbeitet der Erziehungsbeistand zum Beispiel mit Schulen, Psychologen oder Arbeitsstellen zusammen.

Ziel der Hilfe ist es unter anderem die Beziehungen innerhalb der Familie zu fördern und Unterstützung bei Konflikten zu leisten. Hierzu können gemeinsame Gespräche (Kind/Jugendlicher – Eltern – Erziehungsbeistand) vereinbart werden.

Bei älteren Jugendlichen kann eine Ablösung aus der Familie und die Verselbstständigung Thema sein.

Dauer und Umfang der Hilfe

… werden im Hilfeplangespräch festgelegt und richten sich nach dem Bedarf des Kindes/Jugendlichen und der Familie.

Zukunft gelingt gemeinsam