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Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Jugendhilfemaßnahme nach § 30 SGB VIII und soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.

Zielgruppe:

Die Hilfemaßnahme richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern oder Personensorgeberechtigte. Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes oder Jugendlichen, wobei ihnen eine feste Ansprechperson für ihre individuellen Anliegen und Bedürfnisse zur Seite gestellt wird.

Kinder und Jugendliche können diese Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn sie Schwierigkeiten im familiären Umfeld haben, Konflikte mit ihren Eltern erleben oder Herausforderungen in der Schule oder am Arbeitsplatz bewältigen müssen. Zudem bietet die Maßnahme Hilfe beim Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte zu Gleichaltrigen sowie bei der Gestaltung einer sinnvollen Freizeit. Sie kann auch begleiten, wenn Fragen zum Konsumverhalten – sei es im Umgang mit Medien, Drogen oder Alkohol – auftreten oder wenn es darum geht, schrittweise mehr Selbstständigkeit zu erlangen.

Eltern können von der Maßnahme profitieren, wenn sie sich Sorgen um das Wohl ihres Kindes machen oder Schwierigkeiten haben, einen Zugang zu ihm zu finden. Besonders dann, wenn es innerhalb der Familie zu wiederkehrenden Konflikten kommt und sie sich in der Kommunikation mit ihrem Kind unsicher fühlen, bietet die Hilfemaßnahme gezielte Unterstützung und Beratung.

Arbeitsweise und Methoden

Der Erziehungsbeistand soll das Kind/ den Jugendlichen in der Persönlichkeitsentwicklung begleiten und unterstützen. Für eine gute Zusammenarbeit ist es zunächst wichtig, dass eine tragfähige Beziehung zwischen dem Kind/ Jugendlichen und dem Erziehungsbeistand aufgebaut wird.

Neben Gesprächen mit dem Kind/ Jugendlichen hat der Erziehungsbeistand die Möglichkeit, pädagogische Methoden in seine Arbeit mit einzubeziehen. Falls erforderlich arbeitet der Erziehungsbeistand zum Beispiel mit Schulen, Psychologen oder Arbeitsstellen zusammen.

Ziel der Hilfe ist es unter anderem die Beziehungen innerhalb der Familie zu fördern und Unterstützung bei Konflikten zu leisten. Hierzu können gemeinsame Gespräche zwischen Kind/Jugendlicher, Eltern und Erziehungsbeistand vereinbart werden. Bei älteren Jugendlichen kann eine Ablösung aus der Familie und die Verselbstständigung ein Thema sein.

Umfang der Hilfe

Im Hilfeplangespräch wird der Umfang festgelegt und richtet sich nach dem Bedarf des Kindes/Jugendlichen und der Familie. In der Regel finden wöchentliche Termine zwischen dem Kind/ Jugendlichen und dem Erziehungsbeistand statt.

Zukunft gelingt gemeinsam