Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Jugendhilfemaßnahme nach § 30 SGB VIII und soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.
Zur Zielgruppe der Hilfemaßnahme gehören Kinder / Jugendliche und deren Eltern, Stiefeltern, bzw. Personensorgeberechtigten, wobei das Kind / der Jugendliche im
Fokus der Maßnahme steht.
Die Maßnahme richtet sich an Kinder/Jugendliche die zum Beispiel…
Die Maßnahme richtet sich an Eltern, die…
Der Erziehungsbeistand soll das Kind / den Jugendlichen in der Persönlichkeitsentwicklung begleiten und unterstützen. Für eine gute Zusammenarbeit ist es zunächst wichtig, dass eine tragfähige Bindung zwischen dem Kind/Jugendlichen und dem Erziehungsbeistand aufgebaut wird.
Neben Gesprächen mit dem Kind/Jugendlichen hat der Erziehungsbeistand die Möglichkeit, erlebnispädagogische Elemente in seine Arbeit mit einzubeziehen. Falls erforderlich arbeitet der Erziehungsbeistand zum Beispiel mit Schulen, Psychologen oder Arbeitsstellen zusammen.
Ziel der Hilfe ist es unter anderem die Beziehungen innerhalb der Familie zu fördern und Unterstützung bei Konflikten zu leisten. Hierzu können gemeinsame Gespräche (Kind/Jugendlicher Eltern Erziehungsbeistand) vereinbart werden.
Bei älteren Jugendlichen kann eine Ablösung aus der Familie und die Verselbstständigung Thema sein.
… werden im Hilfeplangespräch festgelegt und richten sich nach dem Bedarf des Kindes/Jugendlichen und der Familie.