Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine intensive, gezielte und methodische Hilfe für Minderjährige, bei denen

  • Familiäre Probleme, bzw. familiär bedingte Defizite
  • Schulprobleme
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Defizite im Sozialisationsverlauf
  • Psychische Probleme, Erkrankungen
  • Suchtproblematik
  • Drohende schulische, berufliche Perspektivlosigkeit
  • Integrationsprobleme
  • Soziale Anpassungsschwierigkeiten bis hin zu Straffälligkeit

erkennbar sind. Erziehungsbeistandschaft bietet je nach Ausgangslage den Kindern, Jugendlichen und deren Eltern eine kontinuierliche Bezugsperson die

  • Elternberatung
  • intensive und individuelle Sozialpädagogische Hilfe
  • Einsatz therapeutischer Methoden
  • Fallmanagement zur Vermittelung Vernetzung weitere Hilfen
  • Sozialraumarbeit zur Nutzung und Schaffung notwendiger Ressourcen
  • Gruppenangebote und Erlebnispädagogische Maßnahmen

Ziel unserer Konzeption der Erziehungsbeistandschaften ist es abweichendes Verhalten zu verhindern und die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.

Unser Tätigkeitsfeld ist das unmittelbar vorgegebene soziale Umfeld, das heißt die Familie, der Freundeskreis, die Schule. Viele Veränderungen innerhalb der Gesellschaft wirken auch deutlich auf unsere Arbeit als Erziehungsbeistandschaft ein.

  • Absinken der Hemmschwellen in bezug auf Suchtmittelkonsum, leichter Zugang zu Suchtmitteln im Grenzgebiet
  • Verschiebung der Normen und Werte in der Gesellschaft und in Familien
  • regionale Bedingungen im Bezug auf berufliche Perspektiven Jugendlicher
  • Zuzug von Migranten
  • Verschlechterung der sozioökonomischen Verhältnisse für Familien
  • Vielfach geringere Präsenz und Erziehungskompetenz der Eltern

In den meisten Fällen lassen Eltern sich aktivieren, arbeiten kooperativ mit, die Einbindung der Väter ist oft schwierig, die Familienstrukturen sind häufig durch Ein-Eltern Familien, Stief- und Patchworkfamilien gekennzeichnet, oder aber die Hauptverantwortung für die Erziehung liegt immer noch stärker bei den Müttern.

Festzustellen ist euch ein tendenziell stärkerer Bedarf bei den 8 – 13 jährigen Kindern. Der intensive Kontakt zur Gesamtfamilie, durch regelmäßige Hausbesuche und Beratungsangebote für Eltern, macht es den Erziehungsbeistandschaften möglich rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung von Eskalationen einzuleiten.

Zusammenfassend kann aus den Erfahrungen der letzten zwei Jahre festgehalten werden, dass die EB

  • durch intensive, langfristige Betreuung
  • durch Einbindung des gesamten Umfeldes des Kindes / Jugendlichen und
  • durch das enge, vertrauensvolle Verhältnis zwischen Erziehungsbeistand und Familie

eine ambulante sozialpädagogische Maßnahme geschaffen wird die auch präventive Funktionen erfüllen kann. Wichtig erscheint uns der möglichst frühzeitige Einsatz, bevor die altersbedingten Ablösungsprozesse zwischen Jugendlichen und Eltern einsetzen.

Von daher sollte unterschieden werden zwischen der EB für Kinder im Alter zwischen 8 und 13 und der für Jugendliche ab 14. Die erstere strebt eine stärkere Arbeit und Einbindung der Familie zur Wiedereingliederung des Kindes in den Familienverband an, die Arbeit mit Jugendlichen geht stärker auf eine Begleitung während der Pubertät und unter Umständen um eine Abklärung des Ablöseprozesses ein.

Vielfach wird die Einzelbetreuung der Kinder – und Jugendlichen sinnvoll ergänzt durch die Anbindung an Gruppen, Freizeit und Erlebnispädagogische Maßnahmen.


Zukunft gelingt gemeinsam