Mediation im Rahmen von Jugendhilfemaßnahmen

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, dass Konfliktparteien helfen soll mit der Unterstützung eines allparteilichen Mediators einen Konflikt konstruktiv zu lösen.

Im Arbeitsfeld „Jugendhilfe“ gibt es oft bei getrennt lebenden Eltern einen Mediationsbedarf. Ausgelöst durch unterschiedliche Vorstellungen und Wünsche der Ex-Partner*innen entstehen häufig Situationen, die das gesamte Familiensystem stark belasten und ggfs. auch das Kindeswohl gefährden.

In solchen Fällen kann das Angebot „Mediation“ den Konfliktparteien (= Eltern) helfen eine außergerichtliche Lösung zu finden, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt.

Wichtigste Voraussetzung für eine Mediation ist die Freiwilligkeit der Konfliktbeteiligten. Der/Die Mediator*in begleitet den Lösungsprozess ohne eigene Entscheidungen (bezogen auf den Konflikt) zu treffen. Er/Sie ist verantwortlich für das Verfahren, indem er/sie u.a. mit den Konfliktparteien die Gesprächsregeln klärt und deren Einhaltung überwacht. Außerdem sorgt der/die Mediator*in für eine möglichst große Transparenz bezogen auf die Kommunikation der gegenseitigen Wünsche und Bedürfnisse.

Die inhaltliche Verantwortung (WIE kann eine Lösung bzw. ein Kompromiss aussehen?) liegt im gesamten Prozess bei den Eltern! Der/Die Mediator*in wird –auf Wunsch- gemeinsam mit den Konfliktbeteiligten mögliche Lösungen entwickeln. Eine Entscheidung über einen Lösungsweg können die Konfliktbeteiligten nur gemeinsam treffen. Am Ende eines Mediationsprozesses steht oft eine schriftliche Vereinbarung, die die nächsten Schritte auf dem Weg zu Lösung konkret beschreibt und über weitere Gespräche mit allen Beteiligten überprüft und ggfs. „nachgebessert“ werden kann.


Zukunft gelingt gemeinsam