Der Begleitete Umgang ist ein unterstützendes Angebot für Familien, die getrennt leben, den Kontakt zwischen beiden Elternteilen und dem Kind ermöglichen möchten, dies aber nicht selbständig und/oder konfliktfrei bewältigen können. Die Ziele der Umgangsbegleitung sind individuell unterschiedlich und werden im Hilfeplangespräch mit den Eltern und dem öffentlichen Träger vereinbart.
Adressat*innen: Eltern, die ihrem Kind den Umgang mit beiden Elternteilen ermöglichen möchten, dies aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht ohne fremde Unterstützung bewerkstelligen können; Eltern, die auf richterliche Anordnung den Kontakt zum Kind herstellen oder ermöglichen sollen; Eltern, bei denen geprüft werden soll, ob ein Umgang dem Kindeswohl entspricht (Beispiel Sucht; Psychische Erkrankung).
Ziel: Ziel des begleiteten Umgangs ist es, dem Kind den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil zu ermöglichen. Weitere Ziele können sein, Konflikte zwischen den Eltern zu klären, Vereinbarungen und Regelungen zum Umgang mit dem Kind zu erarbeiten, den Austausch zwischen den Eltern über das Kind und seine Entwicklung und Erziehung anzuregen, dem begleiteten Elternteil Anregungen und Hilfen zum entwicklungsfördernden Umgang mit seinem Kind zu geben.
Vorgehen: Die Ziele des begleiteten Umgangs werden im Hilfeplangespräch mit beiden Eltern besprochen und vereinbart. Dabei ist das Wohl des Kindes entscheidend zu berücksichtigen. Die Ausgestaltung der Umgangskontakte richtet sich nach den Wünschen und Möglichkeiten des Kindes und der Eltern und kann auch für entwicklungsunterstützende Angebote genutzt werden (Spiel, Bewegung, freizeitpädagogische Aktivitäten). Nach Abschluss jedes begleiteten Treffens findet ein Reflexionsgespräch statt.
Evaluation: Die Wirksamkeit und der Grad der Zielerreichung werden in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Hilfeplangesprächen überprüft.
Dauer und zeitlicher Umfang, Kosten, Organisatorisches: Dauer und Umfang des begleiteten Umgangs richten sich individuell nach dem Bedarf und den Zielen der Familie und werden im Hilfeplangespräch vereinbart. Die Finanzierung des Angebots erfolgt über die Fachleistungsstunde.